06.04.2016 | Publikationen
Informationsaustausch von Steuerrulings - Spontaner sowie Informationsaustausch auf Anfrage von Steuerrulings nach OECD-Standard und BEPS-Projekt
Im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD wird der spontane Informationsaustausch über bestimmte Steuerrulings als Mindeststandard eingeführt. Dadurch erhalten Steuerbehörden – auch in Drittstaaten – mehr Informationen über Steuerpflichtige. Dies erhöht das Risiko internationaler Doppelbesteuerung, das durch Schiedsverfahren und Abkommen vermieden werden soll. Für Steuerpflichtige gewinnen rechtsstaatliche Garantien wie Verhältnismässigkeit, rechtliches Gehör und Vertrauensschutz an Bedeutung, insbesondere vor der Beantragung eines Steuerrulings.