01.01.2013 | Publikationen
Kommentar zu Art. 16 (Teuerungsausgleich), Art. 21 (Verpflichtungen des Personals), Art. 33 BPG (Mitwirkung und Sozialpartnerschaft)
in: Kommentar zum Bundespersonalgesetz (BPG)
Herausgeber: Portmann/Uhlmann
Jasmin Malla Weitere Autoren: Lukasz Grebski
Verwaltungsrecht Das Bundespersonalgesetz, als Rahmengesetz konzipiert, legt zentrale Grundsätze und Mindeststandards für die Arbeitsverhältnisse des Bundespersonals fest. Es dient der Vereinheitlichung des öffentlichen Dienstrechts und soll einer Zersplitterung entgegenwirken. Gleichzeitig unterstützt es die Ziele des New Public Managements, insbesondere durch die Förderung flexiblerer öffentlich-rechtlicher Arbeitsverhältnisse und einer modernen, effizienten Verwaltung.