01.12.2024 | Publikationen
Neue Bestimmungen zum Mantelhandel
Ab dem 1. Januar 2025 tritt ein neues Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Konkursverfahren in Kraft, das darauf abzielt, «Firmenbestattungen» zu unterbinden. Es regelt die Nichtigkeit von Aktienübertragungen, wenn eine Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit, keine verwertbaren Aktiven und Überschuldung aufweist. Zudem erhalten die Handelsregisterbehörden die Pflicht zur Intervention, um den Mantelhandel zu verhindern und den rechtlichen Schutz für Gläubiger zu erhöhen.