29.06.2012 | Publikationen
Neues zu AGB: Anpassung an EU-Recht
Der neue Art. 8 UWG, der am 1. Juli 2012 in Kraft tritt, verschärft die Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen Unternehmen und Konsumenten. Unternehmen müssen ihre AGB anpassen, um rechtliche Risiken und Missbräuchlichkeit zu vermeiden. Unklare Begriffe im Gesetz führen zu Rechtsunsicherheiten, während problematische Klauseln wie einseitige Haftungsausschlüsse und ungleiche Gerichtsstandklauseln besonders im Fokus stehen.