01.09.2012 | Publikationen
New Rules on Swiss disclosure duties
in: International Bar Association Legal Practice Division, Securities Law Newsletter
Catrina Luchsinger Weitere Autoren: Mark Montanari
Bank- und Finanzwesen Ab dem 1. Januar 2012 gelten in der Schweiz neue Offenlegungspflichten gemäss dem Aktienrecht. Aktionäre müssen bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte (3%, 5%, 10% usw.) die Emittentin und die Börse informieren. Für ausländische kollektive Anlagefonds, die in der Schweiz lizenziert sind, obliegt die Verantwortung für die Offenlegung dem Lizenznehmer, während die Anforderungen an die Unabhängigkeit von Fondsmanagementgesellschaften ebenfalls klargestellt werden.