01.01.2012 | Publikationen
Praxis zum Finanzmarktaufsichtsrecht - Dezember 2010 bis November 2011
in: Zeitschrift für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht (GesKR)
Christophe Raimondi Finanzmarktrecht Die Praxis der Finanzmarktaufsicht zeigt, dass trotz arbeitsteiliger Vorgehensweise und weniger als 20 Einlagen, komplexe vertragliche Verbindungen zwischen Beteiligten bestehen. Die Beurteilung, ob eine Gruppe im aufsichtsrechtlichen Sinne vorliegt, erfordert eine individuelle Betrachtung der Sachverhalte anhand von Indizien, die nicht kumulativ vorliegen müssen. Gerichtsurteile verdeutlichen diese Komplexität.