08.02.2017 | Publikationen
Art. 127 – 134 FinfraG (öffentliches Übernahmerecht)
 in: Kommentar zum FinfraG 
 Herausgeber: Sethe et al. 
 Catrina Luchsinger  Weitere Autoren: Mark Montanari 
 DLT / Blockchain Das seit dem 1. Januar 2016 geltende Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) regelt zentral Handelssysteme, zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer, Transaktionsregister und den Derivatehandel. Es enthält Vorschriften zur Offenlegung von Beteiligungen, öffentlichen Kaufangeboten, Insiderhandel und Marktmanipulation. Zudem berücksichtigt es relevante Bestimmungen ausländischer Rechtsordnungen und schafft so einen umfassenden Rahmen für die Finanzmarktaufsicht.


