Konvergenz von AML und Sanctions Compliance im revidierten Geldwäschereigesetz
Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes werden in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 neue organisatorische Pflichten zur Verhinderung von Sanktionsverstössen nach dem Embargogesetz eingeführt.
Was bedeutet das konkret?
Finanzintermediäre sowie neu unterstellte Beraterinnen und Berater sind künftig verpflichtet, geeignete Massnahmen zu treffen, um Umgehungen und Verletzungen von Sanktionen wirksam zu verhindern. Damit rücken Sanctions Compliance und AML enger zusammen: Sanktionen werden ausdrücklich Teil der geldwäschereirechtlichen Prävention.
Diese Konvergenz markiert einen Paradigmenwechsel – mit erheblichen praktischen Auswirkungen für Organisation, Prozesse und Governance.
Lesen Sie den am 26. Januar 2026 im Economic Crime Blog der HSLU Hochschule Luzern erschienenen Beitrag von Partner Daniel S. Weber und Associate Theresa Hilbe, der einordnet, was die Neuerungen bedeuten und wie sie in der Praxis umzusetzen sind.


