Verwaltungsrecht

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Unser Team vereint tiefgreifende Expertise aus Sicht der Judikative mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von Privaten, Unternehmen und der öffentlichen Hand. Wir unterstützen und begleiten Sie in allen Fragen des Staatsrechts und Verwaltungsrechts und den Schnittstellen zum Privatrecht.

In enger Zusammenarbeit mit unseren Fachteams für Immobilien, Steuern, Banking und Investigations and White Collar Crime bieten wir Ihnen eine umfassende rechtliche Betreuung aus einer Hand, die nicht nur unseren nationalen, sondern auch internationalen Klienten zugutekommt.

Wir beraten und vertreten Unternehmen auch in Sanktionsfragen und -verfahren vor den Schweizer Behörden, oft in Abstimmung mit ausländischen Kanzleien, die dieselbe Expertise ausweisen. Unsere Klienten profitieren dabei von einem internationalen Expertennetz zu verschiedensten Sanktionsthemen.

Auch vertreten wir Sie in allen öffentlich-rechtlichen Verfahren vor Behörden der Gemeinden, Kantone und des Bundes, einschliesslich der kantonalen Verwaltungsgerichte, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichts.

Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre wirtschaftlichen Ziele. Wir stehen Ihnen mit Weitblick und praxisorientierten Lösungen zur Seite!

Unsere Dienstleistungsbereiche

  • Öffentliches Prozessrecht

  • Regulatorische Fragen inklusive Enforcement-Verfahren

  • Amts- und Rechtshilfeverfahren

  • Aufsichtsrecht

  • Sanktionsrecht

  • Disziplinarverfahren und Administrativuntersuchungen

  • Öffentliches Personalrecht

  • Vergabe- und Submissionsrecht (Beschaffungswesen)

  • Gemeinde- und Gemeindeorganisationsrecht

  • Schul- und Bildungsrecht

  • Migrationsrecht inklusive Ansiedlungen und Arbeitsbewilligungen

  • Gesundheitsrecht

  • Planungs- und Baurecht

  • Umweltrecht

  • Staatsrecht und Grundrechte

Das Team für Verwaltungsrecht

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Publikationen zum Thema Verwaltungsrecht

Kommentar zu Art. 16 (Teuerungsausgleich), Art. 21 (Verpflichtungen des Personals), Art. 33 BPG (Mitwirkung und Sozialpartnerschaft)
Kommentar zu Art. 15 BPG (Lohn)
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