08.09.2025 | Publikationen
Legal News: Kündigungsschutz gemäss Gleichstellungsgesetz
Das Obergericht des Kantons Zürich musste sich im Rahmen eines Berufungsverfahrens mit einem Entscheid des Arbeitsgerichts Zürich auseinandersetzen, in dem es mitunter darum ging, ob eine ordentliche Kündigung gemäss Art. 10 des Gleichstellungsgesetzes (GlG) aufzuheben sei. Wie das Arbeitsgericht Zürich bestätigte nun auch die zweite Instanz, das Obergericht Zürich, dass die Voraussetzungen betreffend Aufhebung der Kündigung gegeben seien. Dies wirft die Frage auf, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit eine seitens Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung durch ein Gericht aufgehoben werden kann und worauf in diesem Kontext aus zivilrechtlicher Sicht zu achten ist. Der vorliegende Beitrag befasst sich damit.