08.02.2017 | Publikationen
Art. 127 – 134 FinfraG (öffentliches Übernahmerecht)
in: Kommentar zum FinfraG
Herausgeber: Sethe et al.
Catrina Luchsinger Weitere Autoren: Mark Montanari
DLT / Blockchain Das seit dem 1. Januar 2016 geltende Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) regelt zentral Handelssysteme, zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer, Transaktionsregister und den Derivatehandel. Es enthält Vorschriften zur Offenlegung von Beteiligungen, öffentlichen Kaufangeboten, Insiderhandel und Marktmanipulation. Zudem berücksichtigt es relevante Bestimmungen ausländischer Rechtsordnungen und schafft so einen umfassenden Rahmen für die Finanzmarktaufsicht.