01.01.1996 | Publikationen
Die Namensänderung nach Art. 30 ZGB (Dissertation)
Im Schweizer Recht ist die öffentlichrechtliche Materie der Namensänderung dem Privatrecht, dem ZGB, zugeordnet. Bei der Behandlung von Art. 30 Abs. 1 ZGB wird aufgezeigt, dass trotz dieser Zuordnung die Behandlung einer Namensänderung primär nach öffentlichrechtlichen Grundsätzen vonstatten geht. Die Arbeit stellt zudem die Lehre und Rechtsprechung zur Namensänderungen in verschiedenen familienrechtlichen Konstellationen dar.