Bundesgericht stärkt Gewässerschutz – Beschwerde unserer Klientin WWF Schweiz vollumfänglich gutgeheissen
Das Bundesgericht hat die von uns für unsere Klientin WWF Schweiz, einen weltweit tätigen Umweltverband, erhobene Beschwerde vollumfänglich gutgeheissen.
Gemäss dem heute zugestellten Urteil sind die Kantone verpflichtet, den gemäss Gewässerschutzgesetz erforderlichen Raumbedarf der Gewässer festzulegen – eine Aufgabe, die bereits vor Jahren hätte umgesetzt werden müssen. In weiten Teilen der Schweiz, unter anderem im Kanton Zürich, ist dies bislang nicht oder nur teilweise erfolgt.
Im konkreten Fall hatte das Bundesgericht zu beurteilen, ob die fehlende Bestimmung des Raumbedarfs der Töss einer Bauherrschaft entgegengehalten werden kann. Da keine grundeigentümerverbindliche Ausscheidung dieses Raumbedarfs vorlag, musste das Gericht entscheiden, ob dennoch ein Bauprojekt gestützt auf den fehlenden Gewässerraum gestoppt werden darf.
Das Bundesgericht kam zum klaren Schluss, dass die Kantone verpflichtet gewesen wären, den Raum für die Töss zu bestimmen. Es stellt damit den Schutz des Gewässers über die privaten Interessen und stärkt den Vollzug des Gewässerschutzgesetzes. Im vorliegenden Fall hätte der Kanton Zürich zur Sicherung der definitiven Gewässerraumfestsetzung eine Planungszone erlassen müssen.
Wir freuen uns über dieses wegweisende Urteil, das die Bedeutung des Gewässerschutzes und die Verantwortung der Kantone im Vollzug des Umweltrechts unterstreicht.
WWF Schweiz wurde durch Marcel C. Steinegger (Senior Counsel, Schiedsgerichtsbarkeit und Prozessführung) und seinem Team umfassend beraten.




